Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo)

Mit unserer Beauftragung erhält der Auftraggeber die Rechtssicherheit, die er im Rahmen der anzuwendenden Sicherheitsgesetze auf einer Baustelle hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsschutz benötigt.

SiGeKo Aufgaben

Die Baustellenverordnung (BaustellV) schreibt vor, dass Baustellen, welche bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (kurz: SiGe-Plan) besitzen müssen.

In diesem Plan sind individuelle Richtlinien und Hinweise, welche im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes dafür sorgen, dass Sicherheit und Gesundheit der auf der Baustelle tätigen Arbeiter nicht gefährdet wird. Um die Erstellung dieses Plans kümmert sich normalerweise der Sicherheitskoordinator.

Unser Planungsbüro übernimmt alle Aufgaben der SiGeKo bei der Bauplanung und deren Durchführung.
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Jeder Bauherr ist laut 3 § BaustellV verpflichtet, auf Baustellen, auf welchen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen Sicherheitskoordinator einzustellen. Dabei kann der Bauherr auch selbst die Rolle des SiGeKo einnehmen, sofern er die notwendigen Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllt.

Um das Bauprojekt hat der SiGeKo verschiedene Aufgaben durchzuführen.

Essenziell ist bei Baustellen die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde, sofern die Baustelle länger als 30 Arbeitstage von mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig genutzt wird.  

Der SiGeKo übernimmt im Rahmen seiner Tätigkeit diese Vorankündigung und muss darüber hinaus dafür sorgen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) für das Projekt aufgestellt wird.

Image

+49 (0) 9965 - 842 083 3
+49 (0) 151 - 591 572 03

info@planung-digital.de

Termine nach Vereinbarung.

digitale Bauplanung
Andreas Klingerbeck
Rathausstraße 4
D - 94379 St. Englmar

Haben Sie noch offene Fragen?