FAQ
Jeder Bauherr ist laut 3 § BaustellV verpflichtet, auf Baustellen, auf welchen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen Sicherheitskoordinator einzustellen. Dabei kann der Bauherr auch selbst die Rolle des SiGeKo einnehmen, sofern er die notwendigen Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllt.
Um das Bauprojekt hat der SiGeKo verschiedene Aufgaben durchzuführen.
Essenziell ist bei Baustellen die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde, sofern die Baustelle länger als 30 Arbeitstage von mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig genutzt wird.
Der SiGeKo übernimmt im Rahmen seiner Tätigkeit diese Vorankündigung und muss darüber hinaus dafür sorgen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) für das Projekt aufgestellt wird.