Die Förderung besteht in einem Zuschuss, den der Energieberater erhält. Dadurch verbilligt sich die Beratung für Sie als Kunden, denn der Energieberater ist verpflichtet, den Zuschuss mit seinen Beratungshonorar zu verrechnen und Ihnen einen entsprechend ermäßigten Betrag in Rechnung zu stellen.
Der Zuschuss für eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude beträgt 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig ein weiterer Zuschuss von höchstens 500 Euro gezahlt, wenn der Energieberatungsbericht in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder einer Sitzung des Beirats erläutert wird. Förderfähig sind hier 100 Prozent des Beratungshonorars bis zum Maximalbetrag von 500 Euro.
Quelle: bafa.de