Staatliche Förderungen für die Energieberatung für Nichtwohngebäude
Gegenstand der Förderung muss ein energetisches Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude sein. Dieses muss aufzeigen, wie ein Nichtwohngebäude:
- Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan)
oder - wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Fragen & Antworten zum Förderverfahren
Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2:Zuschuss maximal 5.000 Euro
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.