Leistung

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau werden solche gefördert, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Staatliche Förderungen für die Energieberatung für Nichtwohngebäude

Gegenstand der Förderung muss ein energetisches Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude sein. Dieses muss aufzeigen, wie ein Nichtwohngebäude:

  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan)

    oder

  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Fragen & Antworten zum Förderverfahren

Wie hoch ist die Förderung der Beratung?
Die Förderhöhe beträgt 80 % des insgesamt förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro.

Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2:Zuschuss maximal 5.000 Euro
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

FAQs zur Energieberatung für Nichtwohngebäude

Häufige Fragen zur Energieberatung kurz und bündig beantwortet.

Welche Gebäude werden für eine Beratung gefördert?
Laut Definition des BAFA werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
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